Skip to main content

„Wir müssen die Dimension des Cybermobbings erfassen, um zu verstehen, dass eine Regelungslücke im Strafgesetzbuch besteht!“

Lukas Pohland, der mit 13 Jahren bereits Sachverständiger im Landtag NRW war, möchte den Bundestag vom Straftatbestand Cybermobbing überzeugen. Durch die technische Entwicklung hat das Handy und die sozialen Netzwerke einen immer größeren Stellenwert im Alltag von Kindern – 99 Prozent aller Teenager ab 14 Jahren besitzen aktuell ein Smartphone. Dieses wirkt identitätsstiftend innerhalb der Peergroup, dient der Alltagsorganisation und der sozialen Vernetzung gleichermaßen und erlaubt eine individualisierte Mediennutzung, die sich weitgehend der elterlichen Kontrolle entzieht. Fehlt es an selbiger und gleichzeitig an ausreichender Medienkompetenz, lauern Gefahren wie der Missbrauch durch Cybermobbing.

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Dauer 0:48

Phänomen Cybermobbing

Erste Bekanntheit erzielte das Phänomen Cybermobbing insbesondere durch Schüler, die ihre Lehrer durch bloßstellende Videos und Bilder im Internet diffamierten. Mittlerweile sind in vielen Fällen nicht mehr die Lehrer, sondern vor allem die Schüler selbst betroffen, die von ihren Mitschülern per Handy, per Messenger und in sozialen Netzwerken wie TikTok und Instagram belästigt, beleidigt und diffamiert werden.

Erstes Auftreten

Dies begünstigt sich vor allem durch die geringere Hemmschwelle, welche das vermeintlich anonyme Internet mit sich bringt: Der Augenkontakt mit den Betroffenen bleibt ebenso aus wie unmittelbare Reaktionen, womit ein fehlendes Bewusstsein für Ausmaß und Folgen der Taten einhergeht. Dieses als „Online-Enthemmungseffekt“ bezeichnete, vor allem Jugendliche betreffende Phänomen ist auf eine mangelnde Impulskontrolle bei fehlender sozialer Kontrolle zurückzuführen.

Begünstigt durch Anonymität

Als besonders problematisch erweist sich bei der virtuellen Form des Mobbings außerdem die pausenlose Verfügbarkeit – die Täter können rund um die Uhr aktiv sein und sich dabei eines großen Publikums bedienen, das weitere Unterstützung leistet. Die Opfer sind ununterbrochen erreichbar, das heißt sie können sich der Situation kaum entziehen, was sich gegebenenfalls sogar bis weit nach Beendigung des Vorfalls hinzieht, da Inhalte im Internet auch trotz Löschens verfügbar sind.

Cybermobbing kennt keine Pause

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Cybermobbing muss ins Strafgesetzbuch

Bleibt auf dem Laufenden

Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Förderung ermöglicht Kampf gegen Cybermobbing auf neuem Level

JoinPolitics

Das politische Start-up JoinPolitics fördert nach einem dreimonatigen Auswahlprozess mit 139 Einreichungen in der Bewerbungsphase neun politische Talente. Diese erhalten nun die Chance, Lösungen für (gesellschafts-)politische Probleme zu entwickeln. Eines von ihnen ist Lukas Pohland, 1. Vorsitzender des Cybermobbing-Hilfe e.V.

Die Förderung

Für insgesamt sechs Monate werden die Talente von JoinPolitics in der sogenannten Seed-Förderung mit Startkapital von bis zu 50.000 Euro, einem Trainingsprogramm mit Workshops und Mentoring sowie gezielten Kontakten zur Umsetzung ihres Anliegens unterstützt.

Auswahlgrund

Warum die Wahl unter anderem auf den 1. Vorsitzenden des Cybermobbing-Hilfe e.V. gefallen ist, erklärt Philip Husemann, Co-Geschäftsführer von JoinPolitics: „Lukas Pohland hat uns mit seiner außergewöhnlichen Expertise im Bereich Cybermobbing überzeugt. Seine fachliche Stärke ist die Grundlage für eine erfolgreiche Gesetzesinitiative. Überdies verfügt er über wichtige Eigenschaften, die ein politisches Talent ausmachen. Lukas ist umsetzungsstark und kann Menschen mitnehmen.“